Liebe Patienten,
Die gesetzlichen Krankenkassen haben zum 01.01.2023 neue Regelungen für ihre Mitglieder in Kraft gesetzt.
Andere nicht dringliche Termine und echte medizinische Notfälle sind von dieser Regelung ausgenommen.
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach hat zusammen mit der Bundesregierung und den gesetzlichen Krankenkassen ab dem 01.01.2023 die Finanzierung der Behandlung von Neupatienten gestrichen und die Regelungen (Anzahl der behandelbaren Patienten) zur offenen Sprechstunde verschärft. Dies geschieht gegen den ausdrücklichen Willen der Ärzte, gegen die Empfehlung aller Kassenärztlichen Vereinigungen, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und gegen die Empfehlung des Deutschen Bundesrates.
Um gesetzlich krankenversicherten Patienten einen schnelleren Zugang zu Facharzttermin und eine Erleichterung bei der Suche eines Facharztes zu bieten wurden ursprünglich im Jahr 2019 die Neupatientenregelung und die Regelung zur offenen Sprechstunde eingeführt.
Diese für die Patienten und die Arztpraxen unkomplizierten Regelungen werden ab dem 01.01.2023 durch das GKV-Finanzstabilisierungs-gesetz ersetzt. Hierin ist ab Januar 2023 die Vermittlung von kurzfristigen Facharztterminen (Termine innerhalb von 1 bis 23, in Ausnahmefällen bis 35 Tagen) durch den Hausarzt/Kinderarzt oder die Terminservicestelle vorgesehen. Akutbehandlungen innerhalb von 24h werden auch über die Terminservicestelle unter der Telefonnummer 116117 oder online unter www.116117.de vermittelt.
Mit jeglicher Kritik oder Beschwerden zu dieser Thematik wenden Sie sich bitte an den Bundesgesundheitsminister, an die Bundesregierung, Ihre lokalen Politiker oder Ihre gesetzliche Krankenkasse.